Das bulgarische Parlament hat am 29. April 2021 Änderungen des Wahlgesetzes verabschiedet. Den Änderungen zufolge ist die Anzahl an Wahllokalen im Ausland nun unbegrenzt. Bisher waren die Wahllokale in Nicht-EU-Staaten auf 35 beschränkt, was sich bei den letzten Parlamentswahlen als ein großes Hindernis herausstellte, insbesondere in Großbritannien. In der Folge hatten sich viele WählerInnen beschwert, dass sie es nicht geschafft hätten, ihre Stimme abzugeben. Neue Wahllokale können nun eröffnet werden, wenn 40 Anträge dafür gestellt wurden. Bisher waren 60 Anträge nötig. Abgelehnt wurde jedoch der Vorschlag, bei den Präsidentschaftswahlen eine experimentelle elektronische Fernabstimmung und eine Briefwahl einzuführen. Ferner wurde die Anzahl der Mitglieder der Zentralen Wahlkommission (ZWK) von 20 auf 15 reduziert. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär der ZWK sollen nun von den politischen Parteien vorgeschlagen werden. Die ZWK in ihrer Gesamtheit soll jedoch nach wie vor vom Staatspräsidenten nach öffentlichen Beratungen ernannt werden. Letztlich wurde beschlossen, dass in Wahllokalen mit über 300 WählerInnen, die Wahl zu 100 Prozent maschinell erfolgen soll.