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Erste Regierungbeteiligung der Wagenknecht-Partei in Deutschland

Drei Monate nach der Landtagswahl in Brandenburg haben die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und das Bündnis Sarah Wagenknecht (BSW) ihren Koalitionsvertrag unterzeichnet. Das 67-seitige Papier trägt den Titel "Brandenburg voranbringen - Bewährtes sichern. Neues schaffen" und legt die Grundlage für die Regierungsarbeit der nächsten fünf Jahre. Die Vereinbarung umfasst eine Erhöhung des Vergabemindestlohns, zusätzliche Stellen bei der Polizei, sowie den Erhalt von Krankenhausstandorten. Umstritten ist eine Passage zur diplomatischen Lösung des Ukraine-Kriegs, die vom BSW eingebracht wurde. Gleichzeitig enthält der Vertrag ein Bekenntnis zur Bundeswehr, die von der SPD initiiert wurde. Am 10. Dezember steht die Wiederwahl von Dietmar Woidke (SPD) als Ministerpräsident an. Da die Koalition nur eine knappe Mehrheit von 46 Stimmen hat, bleibt der Ausgang ungewiss, besonders wegen eines BSW-Abgeordneten, der seine Zustimmung verweigern will. Der BSW-Landtagsabgeordnete Sven Hornauf hatte erklärt, wegen Kritik an einer Stationierung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 am Fliegerhorst Holzdorf bei der Ministerpräsidenten-Wahl nicht für Woidke stimmen zu wollen. Die Landtagswahl vom 22. September hatte die SPD knapp vor der AfD gewonnen. Eine Koalition mit der AfD lehnt die SPD ab, für ein Bündnis mit der CDU reichte es nicht. Einzige Option für eine Regierungskoalition war daher das BSW. Gemeinsam kommen SPD und BSW auf 46 von 88 Landtagssitze.

10.12.2024
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Verfassungsrichter*innen in Kroatien verlängerten eigene Mandate

​Nachdem für zehn kroatischen Verfassungsrichter*innen am 6. Dezember 2024 ihre Mandate abliefen, steuerte Kroatien wochenlang auf eine Verfassungskrise zu. Es schien jedoch, dass die regierende Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) und die oppositionelle Sozialdemokratische Partei (SDP) einen Kompromiss über die zehn neuen kroatischen Verfassungsrichter*innen erzielen konnten. Diese müssen per Zweidrittelmehrheit vom Parlament gewählt werden. Die Ernennung sollte am Freitag, den 6. Dezember 2024, erfolgen. Jedoch kam es in letzter Sekunde zu einem Drama. Die SDP lehnte die Abstimmung am Freitag ab, da sie nicht am selben Tag zunächst über ein von ihnen eingebrachtes Misstrauensvotum gegen die Regierung (welches jedoch keinerlei Chancen hatte) abstimmen wollte, um sofort danach gemeinsam mit den Regierungsabgeordneten über die neuen Richter*innen zu entscheiden. Nach einem stundenlangen Tauziehen gab die HDZ nach und die Abstimmung wurde für Samstag, den 7. Dezember 2024 angesetzt, um die Richter*innen zu ernennen. Am Wochenendes stellte sich dann heraus, dass die scheidenden Verfassungsrichter*innen sich mit zehn zu drei Stimmen ihre Mandate eigenmächtig bis zur Ernennung der neuen Richter*innen verlängert hatten. Sie beriefen sich dabei auf eine Entscheidung der Venezianischen Kommission. Verfassungsrechtsexpert*innen sind jedoch entsetzt über diesen Schritt. Zwar dauerten ihre Mandate nur 14 Stunden, beziehungsweise bis zur Angelobung durch den kroatischen Staatspräsidenten Zoran Milanovic (parteilos), trotzdem war die Entscheidung verfassungswidrig. Aus diesem Grund müssten die Parteien dringend eine Lösung für die Zukunft ausarbeiten. ​

9.12.2024
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Ab 2025 elektronische Krankschreibung in Serbien

Ab März 2025 müssen die Beschäftigten in Serbien, die aufgrund einer Krankheit krankgeschrieben werden, sich keine Sorgen mehr machen, wie sie dem*der Arbeitgeber*in eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen. Die Bestätigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird elektronisch vom Arzt und der medizinischen Einrichtung übermittelt, auch die Krankschreibung selbst wird auf diese Weise abgeschlossen. Ziel des elektronischen Krankschreibungssystems ist es, alle relevanten Institutionen wie Arbeitgeber*innen, medizinische Einrichtungen und die Krankenversicherungsanstalt (RFZO) miteinander zu verbinden. Das System soll einer Erleichterung für die Bürger*innen sein, da sie die Bescheinigungen nicht mehr zum*zur Arbeitgeber*in bringen müssen – der*die Arbeitgeber*in erhält die Informationen direkt von der medizinischen Einrichtung. Wenn ärztlich festgestellt wird, dass eine Krankschreibung erforderlich ist, wird diese Information automatisch an den*die Arbeitgeber*in übermittelt, ohne dass die Patient*innen den*die Arbeitgeber*in in Papierform benachrichtigen müssen. Die Ärzt*innen geben die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung an, in einigen Fällen wird eine Kontrolluntersuchung erforderlich sein. Wenn dies nicht notwendig ist, wird das System automatisch die Bescheinigung generieren und dem*der Arbeitgeber*in zusenden. Der*die Arbeitgeber*in hat keinen Zugang zu den medizinischen Unterlagen der Patient*innen, sondern erhält nur Informationen darüber, wann die Krankschreibung begonnen hat und wie lange sie voraussichtlich dauern wird, teilte das Gesundheitsministerium mit.

6.12.2024
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Finanzielle Autonomie im Fokus des Budapester Haushalts 2025

Der Budapester Haushaltsplan für 2025 steht im Zeichen der finanziellen Selbstbestimmung der Hauptstadt. Oberbürgermeister Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog) betonte auf einer Pressekonferenz, dass jeder Haushalt eine Wertentscheidung widerspiegelt – sowohl der staatliche als auch der städtische. Während der staatliche Haushalt die Autonomie der Kommunen zunehmend einschränkt, zielt Budapests Entwurf darauf ab, die verbleibenden Mittel, die Selbstverwaltung sowie die Handlungsspielräume der Stadt zu bewahren. Die finanziellen Einschränkungen resultieren aus aufeinanderfolgenden Krisen sowie aus staatlichen Maßnahmen, wie der Halbierung der Gewerbesteuereinnahmen und der steigenden Solidaritätsabgabe. Selbst das ungarische Verfassungsgericht räumte ein, dass diese Abgaben Budapests finanzielle Selbstständigkeit gefährden, da sie auf die eigenen Einnahmen der Stadt abzielen. Karácsony betonte, dass Budapest gemäß der Verfassungsgerichtsurteile nur so viel Solidaritätsabgabe zahlen wird, wie es von staatlicher Unterstützung erhält. Die zusätzliche Besteuerung von rund 120 Millionen Euro wird nicht im Haushaltsplan berücksichtigt. Der Oberbürgermeister stellte klar, dass dieser Haushalt lediglich ausreicht, um den Betrieb der Stadt sicherzustellen. Bestimmte Projekte, wie soziale und grüne Initiativen sind durch separate Mittel gedeckt. Die Finanzierung weiterer Entwicklungen hängt von den erwarteten EU-Fonds ab, die Karácsony hofft, bald zu erhalten. Trotz der finanziellen Herausforderungen wird Budapest das bisher größte Programm zur Stadtreinigung starten – finanziert aus den Rücklagen der städtischen Betriebe. Geplante Schwerpunkte sind Gehaltserhöhungen für städtische Mitarbeitende, Verbesserungen im öffentlichen Verkehr, mehr bezahlbarer Wohnraum, die Förderung der Außenbezirke und die weitere Begrünung der Stadt. Der Haushaltsplan wird in der nächsten Sitzung der Stadtversammlung am 18. Dezember diskutiert.

4.12.2024
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Budapester Oberbürgermeister spricht im TV über die Probleme der Stadt

​Gergely Karácsony (Párbeszéd – Dialog), der Oberbürgermeister von Budapest, erklärte in einem Interview der Sendung 48 Minuten, mit dem öffentlich-rechtlichen Sender ​​M1, dass die größte Herausforderung der Stadt nicht der Mangel an Vizebürgermeister*innen sei, sondern die angespannte finanzielle Lage. Dadurch sei es schwierig, die berechtigten Erwartungen an eine Hauptstadt zu erfüllen. Obwohl es in der Budapester Gemeinderat keine Einigung über die Wahl von Vizebürgermeister*innen gibt, will Karácsony weiterhin nach Lösungen suchen, sieht jedoch geringe Chancen auf Erfolg. Er kündigte eine Reform des Parksystems an, bei der die Gebühren ab 2027 erhöht werden sollen, um mehr Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Spekulationen über eine mögliche Insolvenz der Stadt​ wies er zurück, betonte jedoch, dass die finanzielle Lage langfristig nicht tragbar sei und eine bessere Zusammenarbeit mit der Regierung notwendig wäre. Zudem unterstützt er die Olympiapläne des Ungarischen Olympischen Komitees als ein Instrument zur Stadtentwicklung, lehnt aber eine Liberalisierung des Drogenkonsums strikt ab. Abschließend sprach er die aktuelle Zunahme von Obdachlosigkeit an, die möglicherweise mit wirtschaftlichen Faktoren wie der in Ungarn neu eingeführten Pfandflaschensammlung zusammenhängt und weiter untersucht werden soll.​​

29.11.2024
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Streit um Zustand neuer Zagreber Straßenbahnen

In diversen sozialen Netzwerken verbreitete sich derzeit ein Video des Präsidents der Gewerkschaft des Zagreber öffentlichen Verkehrsunternehmens ZET, Neven Brnjas, aus. Er behauptet, dass zwei der insgesamt elf Straßenbahnen, welche vom Zagreber Unternehmen von den Stadtwerken Augsburg zum Preis von 2,7 Millionen Euro gekauft wurden, aufgrund ihres schlechten Zustands aus dem Verkehr gezogen wurden und in Ersatzteile zerlegt werden sollen. Die rund 30 Jahre alten Straßenbahnen wurden Mitte 2023 gekauft und wirbeln seitdem Staub auf. Zunächst lachte die Presse über den Zagreber Bürgermeister Tomislav Tomašević (M – Wir können's!) – er erklärte, dass die drei Jahrzehnte alten Straßenbahnen generalüberholt und deswegen eigentlich neu seien. Doch dann traten Probleme auf, da sich die Auslieferung massiv verzögerte. Obwohl sie eigentlich bis Ende 2024 geliefert werden sollten, gibt es bislang nur drei Fahrzeuge. Grund hierfür sind Lieferprobleme beim Hersteller Adtranz. Der Pressesprecher des Unternehmens – Domagoj Zeba – bezeichnet die neuen Anschuldigungen als "dreckige Provokation". Die Straßenbahnen seien in sehr gutem Zustand, bei ihnen werden weniger Ausfälle als bei den anderen Fahrzeugen registriert. Die Fahrzeuge unterziehen sich lediglich routinemäßigen Wartungsarbeiten, weswegen sie derzeit nicht im Einsatz seien, so der Pressesprecher. Der Direktor des Unternehmens Ivan Bogdanović verabschiedete noch am gleichen Tag einen Beschluss, wonach das Filmen auf dem Firmengelände als Kündigungsgrund angesehen werde. Den Gewerkschafter lies dies jedoch kalt, da er als solcher Kündigungsschutz genießt. Er veröffentlichte noch zwei Videos, welche belegen sollen, dass er die Wahrheit sagte.

25.11.2024
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Berliner Senat erzielt Einigung zur Bezahlkarte für Geflüchtete

​Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete wurde bundesweit bereits im April 2024 beschlossen, um staatliche Leistungen vorrangig bargeldlos bereitzustellen. Mit der Einführung soll unter anderem verhindert werden, dass Migrant*innen Geld an Schlepper oder Familie und Freund*innen im Ausland überweisen. Während das Bargeldlimit den Ländern überlassen wurde, haben Bayern und Thüringen die Karte bereits flächendeckend eingeführt, meist mit einem monatlichen Limit von 50 Euro. Die Berliner Regierungskoalition bestehend aus der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) und der SPD (Sozialdemokratischen Partei Deutschlands) hat sich nach längeren Diskussionen ebenfalls auf die Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Monat geeinigt, die jedoch nur für die ersten sechs Monate gilt und anschließend automatisch entfällt. Nach Einführung wird das Modell innerhalb eines halben Jahres überprüft, insbesondere in Bezug auf die Bargeldbeschränkung und mögliche rechtliche Entwicklungen. Die Bezahlkarte, die im gesamten Bundesgebiet ohne Einschränkungen nutzbar sein soll, wird an Geflüchtete im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ausgegeben. Diese erhalten in den Aufnahmeeinrichtungen eine Komplettversorgung mit Essen. Die Lösung sei laut Integrationssenatorin Kiziltepe (SPD) sowohl rechtssicher als auch menschenwürdig, wobei die temporäre Bargeldbeschränkung die Grundrechte der Betroffenen nicht dauerhaft einschränken solle.
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24.11.2024
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