Unter normalen Umständen muss ein
Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen gestellt werden, wenn ein Unternehmen
zahlungsunfähig ist. Für
Unternehmen, die aber noch auf staatliche Corona-Hilfen warten und die ohne Finanzhilfen
zahlungsunfähig wären, war
die Insolvenzantragspflicht letztes Jahr vorläufig ausgesetzt worden. Vor allem in Berlin gibt es viele kleine
Unternehmen, die in den vergangenen Monaten auf
staatliche Unterstützung angewiesen waren und von der Aussetzung
der Meldepflicht profitiert haben. Seit Mai 2021 gilt die Meldepflicht wieder,
obwohl die Gelder vom Bund den Unternehmen teilweise noch nicht ausgezahlt wurden. Die SPD-Fraktion
(Sozialdemokratische Partei Deutschlands) möchte die
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern, rechnet aber nicht mit der
Zustimmung seitens der Union (CDU –
Christlich Demokratische Union Deutschlands /CSU – Christlich Soziale Union in
Bayern).