Insolvenzantragspflicht in Deutschland wiedereingeführt

5.5.2021

Unter normalen Umständen muss ein Insolvenzantrag innerhalb von drei Wochen gestellt werden, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Für Unternehmen, die aber noch auf staatliche Corona-Hilfen warten und die ohne Finanzhilfen zahlungsunfähig wären, war die Insolvenzantragspflicht letztes Jahr vorläufig ausgesetzt worden. Vor allem in Berlin gibt es viele kleine Unternehmen, die in den vergangenen Monaten auf staatliche Unterstützung angewiesen waren und von der Aussetzung der Meldepflicht profitiert haben. Seit Mai 2021 gilt die Meldepflicht wieder, obwohl die Gelder vom Bund den Unternehmen teilweise noch nicht ausgezahlt wurden. Die SPD-Fraktion (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) möchte die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern, rechnet aber nicht mit der Zustimmung seitens der Union (CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands /CSU – Christlich Soziale Union in Bayern).​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin