Mit 25. Februar 2023 trat das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) in Kraft, welches die EU-Richtlinie 2019/1937 ("Whistleblower-Richtlinie") in nationales Recht umsetzt. Entsprechend der EU-Richtlinie sieht das Gesetz die Einrichtung einer Stelle zur vertraulichen Meldung von EU-Rechtsverstößen vor.
Sie erreichen die Ombudsstelle unter folgenden Kontaktdaten:
Website: Hinweisgeber*innensystem
Telefon-Hotline: +43 7242 306677 810 (werktags von 8 bis 20 Uhr)
E-Mail Adresse: hinweis@meinhinweis.at
Hier finden Sie FAQs zum Hinweisgeber*innensystem und dem dahinterstehenden Prozess.