Im Konflikt mit der EU-Kommission über die Justizreform in Polen hat die polnische Regierung angekündigt, dass die Disziplinarkammer für RichterInnen in ihrer bisherigen Form abgeschafft werden soll. Diese Änderung ist im Rahmen einer weiteren Justizreform im Herbst vorgesehen. Vorerst soll die umstrittene Disziplinarkammer kein neues Disziplinarverfahren gegen polnische RichterInnen anfangen. Darüber informierte die polnische Regierung die EU-Kommission in ihrem Schreiben am 16. August 2021. Außerdem hat Polen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Antrag auf Aussetzung der einstweiligen Verfügung gestellt. Die EU-Kommission kann beim EuGH hohe Geldstrafen für jeden Tag der Nichteinhaltung des Urteils beantragen.