Polen: Verfassungsgericht entscheidet über Istanbul-Konvention

30.7.2020

Am Montag, dem 27. Juli 2020, reichte Justizminister Zbigniew Ziobro (SP - Solidarisches Polen) offiziell einen Antrag auf Rückzug aus der Istanbul-Konvention beim polnischen Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik ein. Nach einem Aufschrei der Opposition gab Ministerpräsident, Mateusz Morawiecki (PiS - Recht und Gerechtigkeit), gestern, am 30. Juli 2020, eine Stellungnahme der polnischen Regierung zur Istanbul-Konvention bekannt. Die Regierung habe nun einen Antrag beim Verfassungsgericht (TK) gestellt, um die Verfassungsmäßigkeit der Istanbuler Konvention zu prüfen. Er glaube, dass ein verfassungsrechtliches Kontrollverfahren den Streit beenden werde. Er sagte ferner, dass die Regierung den Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt seit Jahren wirksam verstärkt habe.​​

Quelle: Wiadomosci.wp.pl, Warschau