Eine Berliner Wohnungseigentümerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und stellte fest, dass die Grundrechte der Vermieterin nicht verletzt wurden. Die Mietpreisbremse erlaubt deutschen Landesregierungen Gebiete zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen begrenzt werden. Wird dort eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Klägerin wandte sich gegen die Verlängerung dieser Regelung in Berlin. Auch die entsprechende Landesverordnung wertete das Gericht nicht als unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Vermieterin.
Die Budapester Gesellschaft für Heil- und Thermalbäder (BGYH) hat eine Studie durchgeführt, die 49 Abschnitte entlang der Donau in Budapest nach Machbarkeit und Größe kategorisiert. Dabei wurden potenzielle neue Strandflächen, bestehende Bademöglichkeiten und ausgewiesene Schwimmbereiche analysiert. Aktivist*innen von Valyo, dem Verein "Stadt und Fluss", haben alle Standorte auf einer Karte verzeichnet, an denen in der nächsten Zeit neue Badeplätze oder Strände entstehen könnten. Die Studie betont, dass die Badeplätze besonders dann in den Alltag der Stadtbewohner*innen integriert werden könnten, wenn sie in der Nähe beliebter Freizeitorte liegen und mit diesen kombiniert genutzt werden – zum Beispiel neben Parks oder Promenaden. Zu den möglichen Donau Orten zählen die Palotai-Bucht, die Palotai-Insel, der nördliche Teil der Óbudai-Insel sowie ein Abschnitt bei der Újpester Eisenbahnbrücke.
Im Kochlabor des Kulturzentrums Rog in Ljubljana wurde eine neue Gemeinschaftsküche als Pilotprojekt gestartet – das Vorbild war die Wiener Brotfabrik. Ziel sei nun, durch gemeinsames Kochen einen sicheren Raum für Begegnung und gemeinsames Lernen zu schaffen. Beteiligt sind unter anderem Communities aus dem arabischen, afrikanischen, chinesischen und lateinamerikanischen Raum. Mithilfe von Erasmus+ sollen regelmäßige Schulungen und Kochabende die Integration fördern. Die größte Herausforderung dürfte die Sprachbarriere sein, aber das Kochen soll auch als wirksames Mittel für Dialog und Zugehörigkeit dienen. Sieht man darin einen Erfolg, soll das Projekt dauerhaft etabliert werden.
Eine Berliner Wohnungseigentümerin ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und stellte fest, dass die Grundrechte der Vermieterin nicht verletzt wurden. Die Mietpreisbremse erlaubt deutschen Landesregierungen Gebiete zu bestimmen, in denen Mieterhöhungen begrenzt werden. Wird dort eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Klägerin wandte sich gegen die Verlängerung dieser Regelung in Berlin. Auch die entsprechende Landesverordnung wertete das Gericht nicht als unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Vermieterin.
Die Budapester Gesellschaft für Heil- und Thermalbäder (BGYH) hat eine Studie durchgeführt, die 49 Abschnitte entlang der Donau in Budapest nach Machbarkeit und Größe kategorisiert. Dabei wurden potenzielle neue Strandflächen, bestehende Bademöglichkeiten und ausgewiesene Schwimmbereiche analysiert. Aktivist*innen von Valyo, dem Verein "Stadt und Fluss", haben alle Standorte auf einer Karte verzeichnet, an denen in der nächsten Zeit neue Badeplätze oder Strände entstehen könnten. Die Studie betont, dass die Badeplätze besonders dann in den Alltag der Stadtbewohner*innen integriert werden könnten, wenn sie in der Nähe beliebter Freizeitorte liegen und mit diesen kombiniert genutzt werden – zum Beispiel neben Parks oder Promenaden. Zu den möglichen Donau Orten zählen die Palotai-Bucht, die Palotai-Insel, der nördliche Teil der Óbudai-Insel sowie ein Abschnitt bei der Újpester Eisenbahnbrücke.
Im Kochlabor des Kulturzentrums Rog in Ljubljana wurde eine neue Gemeinschaftsküche als Pilotprojekt gestartet – das Vorbild war die Wiener Brotfabrik. Ziel sei nun, durch gemeinsames Kochen einen sicheren Raum für Begegnung und gemeinsames Lernen zu schaffen. Beteiligt sind unter anderem Communities aus dem arabischen, afrikanischen, chinesischen und lateinamerikanischen Raum. Mithilfe von Erasmus+ sollen regelmäßige Schulungen und Kochabende die Integration fördern. Die größte Herausforderung dürfte die Sprachbarriere sein, aber das Kochen soll auch als wirksames Mittel für Dialog und Zugehörigkeit dienen. Sieht man darin einen Erfolg, soll das Projekt dauerhaft etabliert werden.
Im Streit um die Abberufung des ehemaligen Direktors des Prager Magistrats, Martin Kubelka, zeichnet sich eine überraschende Wende ab. Nach der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Prag 1 einigten sich beide Seiten darauf, eine außergerichtliche Lösung im Rahmen einer Mediation anzustreben. Das Verfahren wurde auf Mitte Juni vertagt, bis dahin soll geprüft werden, ob eine Einigung erzielt werden kann. Kubelka war im März vergangenen Jahres von Oberbürgermeister Bohuslav Svoboda (ODS - Bürgerdemokratische Partei) seines Amtes enthoben worden. Zu den Hauptgründen zählten unter anderem hohe Sondervergütungen für seine Assistentin sowie die umstrittene Vergabe von VIP-Parkausweisen. Kubelka bestritt die Rechtmäßigkeit seiner Entlassung und reichte im Mai Klage ein. Die Polizei hatte zuvor keinen strafrechtlichen Verstoß im Zusammenhang mit der Vergabe der Parkausweise festgestellt. Im Gerichtssaal kam es nun nicht zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung, sondern auf Anregung des Richters zu einer Verständigung über ein Mediationsverfahren. Ziel ist es, einen langwierigen und kostspieligen Prozess zu vermeiden. Denkbar ist eine finanzielle Entschädigung, ohne dass die Stadt ihre ursprüngliche Entscheidung formell in Frage stellt. Die Mediation wird von einer erfahrenen Anwältin geleitet und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Sollte eine Einigung zustande kommen, wird sie vom Gericht bestätigt. Bis dahin bleibt offen, ob der Konflikt politisch wie juristisch endgültig beigelegt werden kann.
Die Europäische Union hat bereits 2022 sechs russische Staatssender verboten, mit der Begründung, sie verbreiteten gezielte Desinformation und Propaganda im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine. Nach Einschätzung der EU veröffentlichen diese Kanäle systematisch manipulierte Inhalte und rechtfertigen die russische Invasion. In Bosnien-Herzegowina sind die Programme jedoch weiterhin über mehrere Kabelanbieter verfügbar. Brüssel fordert von Beitrittskandidaten die vollständige Übernahme und konsequente Umsetzung der Sanktionen. Die EU betrachtet die Sender als Instrument hybrider Einflussnahme auf Öffentlichkeit und politische Prozesse. Die nationale Regulierungsbehörde verweist hingegen auf fehlende rechtliche Grundlagen für ein Verbot. Damit bleibt Bosnien eines der wenigen Länder Europas, in denen die betroffenen Kanäle weiterhin ausgestrahlt werden.
Die digitale Versammlung Living-in.EU ist die jährliche politische Veranstaltung der Living-in.EU-Bewegung. Die diesjährige Ausgabe wird am 15. April in Sofia stattfinden, unmittelbar vor dem Eurocities Digital Forum. Die Veranstaltung wird Bürgermeister*innen, regionale Führungskräfte und Entscheidungsträger*innen zusammenbringen. Das Forum wird offiziell von den Co-Vorsitzenden der Versammlung, Luisa Moret Sabido, Präsidentin des Provinzialrats von Barcelona und Bürgermeisterin von Sant Boi de Llobregat sowie Ivan Gojtschev (parteilos), stellvertretender Bürgermeister für Digitalisierung und Informationssysteme der Gemeinde Sofia, eröffnet. Unter dem Motto "Schlüsseltechnologien für zukunftsfähige Städte: von Datenräumen bis zu digitalen Zwillingen" werden die strategischen Prioritäten für die digitale und grüne Transformation Europas erörtert. Im Mittelpunkt der Diskussionen wird die Ermittlung der Bedürfnisse und Herausforderungen von Städten und Regionen sowie die Auswahl geeigneter digitaler Technologien zu deren Bewältigung stehen. Die Teilnehmenden werden darüber diskutieren, wie die Entwicklung technologischer Lösungen mit den politischen Prioritäten der Städte in Einklang gebracht werden kann. Weiters stehen auf der Tagesordnung Themen wie Daten-Governance, Priorisierung von Investitionen und Strategien zur Auswahl der effektivsten Lösungen, wobei gleichzeitig die digitalen Rechte der Bürger*innen gewährleistet werden sollen.
Kroatiens Regierung hat in diesen Tagen eine Gesetzesnovelle des Fremdenrechts zur Begutachtung an sein Parlament übermittelt. Die Gesetzesänderung soll konkret das nationale Recht an EU-Vorgaben – insbesondere den Asyl- und Migrationspakt – anpassen sowie die Kontrolle über Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen von Drittstaatenangehörigen verschärfen. Zentrale Neuerung ist die Einführung einer verpflichtenden kroatischen Sprachkompetenz: Drittstaatenangehörige müssen nach einem Jahr im Land einen Sprachtest auf dem Niveau A1.1 absolvieren, um ihre Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlängern zu können. Die Regierung argumentiert, dass dies die gesellschaftliche und berufliche Integration fördern soll. Faktisch werde die Sprachprüfung jedoch zu einer formalen Voraussetzung für den weiteren legalen Aufenthalt in Kroatien. Weitere Änderungen beträfen längere Entscheidungsfristen für Anträge bis zu 90 Tagen, großzügigere Regelungen bei vorübergehender Beschäftigungslosigkeit sowie erleichterte Arbeitgeber*innenwechsel unter bestimmten Bedingungen. Zugleich werden Meldepflichten verschärft, Verantwortlichkeiten stärker auf Arbeitgeber*innen übertragen und Kontrollen ausgeweitet.