An den diesjährigen Bundestagswahlen am 26. September 2021 dürfen in Berlin auch Personen teilnehmen, die nicht im Melderegister eingetragen und somit wohnungslos sind. Das teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin am Mittwoch mit. Personen ohne festen Wohnsitz müssen demnach die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen. Den Antrag können sie beim Wahlamt des Bezirkes stellen, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten. Mit dem Antrag müssen die Personen erklären, dass sie wahlberechtigt und in keinem Melderegister verzeichnet sind. Über die Zahl von Wohnungs- beziehungsweise Obdachlosen in Berlin gibt es nur Schätzungen. Hilfsorganisationen gehen von bis zu 10.000 wohnungslosen Menschen aus.