Verfassungsgericht zwingt Deutschland zu mehr Klimaschutz

29.4.2021

Deutschlands Höchstgericht stärkt UmweltschützerInnen den Rücken. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz. Dem Gesetz fehlen ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab dem Jahr 2031. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf wie geplant deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Damit würden die zum Teil sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt werden. Die Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln​.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin