Deutschlands Höchstgericht stärkt UmweltschützerInnen den Rücken. Aus
Sicht des Bundesverfassungsgerichts greift das Klimaschutzgesetz von 2019 zu
kurz. Dem Gesetz fehlen ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab dem
Jahr 2031. Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf wie
geplant deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer
dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Damit würden die zum Teil
sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechten verletzt werden. Die
Richter verpflichteten den Gesetzgeber nun, bis Ende 2022 die Minderungsziele
der Treibhausgasemissionen ab 2031 besser zu regeln.