Ungarn ist auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung nicht vorbereitet

17.5.2018

Ab dem 25. Mai 2018 soll die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen Ländern der EU in Kraft treten. Allerdings ist Ungarn auf die Veränderungen noch immer nicht vorbereitet. Die Gesetzesänderungen, die eine Grundlage für die neue Verordnung bieten würden, konnten vom Parlament noch nicht ratifiziert werden. Laut dem Justizministerium wird sich damit die neue Regierung befassen müssen. Eines der wichtigsten Aufgaben wäre, bis zum 25. Mai eine nationale Datenschutzbehörde ins Leben zu rufen. Ein solches Amt gibt es bereits in Ungarn, es müsste aber mit Hilfe eines Zwei-Drittel-Gesetzes an die EU-Vorschriften angepasst werden. Es ist noch immer ungewiss, wann die Gesetzesänderungen vom neuen Parlament verabschiedet werden, aufgrund dessen wird die "Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit" (NAIH) ab dem 25. Mai nicht mehr im Bereich Datenschutz agieren dürfen.

Quelle: Népszava, Budapest