Laut dem Rechnungshof Bosnien-Herzegowinas hat das Teilland Föderation seit Beginn der Corona-Krise ineffizient, langsam und ziellos gehandelt. Dieses Urteil bezieht sich vor allem auf die Planung, Umsetzung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Corona-Gesetz zur Milderung negativer wirtschaftlicher Auswirkungen. Dieses Gesetz sei zwei Monate nach der Ausrufung des Ausnahmezustands und einem deutlichen Rückgang der Beschäftigungszahlen praktisch zu spät verabschiedet worden. ArbeitgeberInnen aus den am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftszweigen wie Gastronomie, Tourismus und Kleingewerbe hätten keinen ausreichenden Nutzen aus diesem Gesetz ziehen können. Zudem sei die Umsetzung des Gesetzes nicht im Einklang mit den geplanten Finanzmitteln gewesen. Von den insgesamt 249,5 Millionen Euro veranschlagten Mittel zur Implementierung des Gesetzes seien lediglich 18,6 Prozent beziehungsweise circa 46,5 Millionen Euro aufgewendet worden.