Die Bezirksverwaltung des 7. Bezirks regelt den Betrieb des "Partyviertels"
in Budapest in Zukunft strenger. Von der sogenannten "Mitternachtsregelung"
werden die Clubs in Zukunft nur dann befreit, wenn sie bestimmte Kriterien
erfüllen. BetreiberInnen müssen stärker auf die
Lärmbelästigung achten, es dürfen keine Warenanlieferungen in der Nacht erfolgen und es müssen Geräuschmessgeräte installiert werden. In der Nacht muss
eine Person eingestellt werden, die die Einhaltung des Verbots des Alkoholkonsums auf der Straße sicherstellt. Außerdem müssen auch Reinigungsmaßnahmen getroffen werden. Jene
Nachtclubs, die diese Vorschriften umsetzen, dürfen für die Dauer eines Jahres
auch nach Mitternacht geöffnet bleiben. Die Umsetzung wird jährlich geprüft.
Bei Verstößen gibt es zunächst eine Verwarnung, als zweiten Schritt Geldstrafen
und dreitägige Sperren und schlussendlich den Verlust der
"Mitternachtslizenz".