Stelle des Ombudsmanns für BürgerInnenrechte in Polen unbesetzt

15.7.2021

Die untere Parlamentskammer Polens, der Sejm, wählte am 8. Juli 2021 Professor Marcin Wiącek (parteilos) zum neuen Ombudsmann für BürgerInnenrechte. Diese Kandidatur muss allerdings von der oberen Parlamentskammer, dem Senat, bestätigt werden. Der Senat stößt aber auf unerwartete Probleme, weil die Dokumente vom Sejm nicht weitergeleitet wurden. Der Marschall des Senats, Tomasz Grodzki (PO - Bürgerplattform) bestätigte, dass alle Dokumente der letzten Sejm-Sitzung angekommen wären, bis auf die zu Professor Wiącek. Die Abstimmung über die Kandidatur von Professor Wiącek sei dennoch für die nächste Sitzung des Senats am 21. Juli als erster Programmpunkt auf die Agenda gesetzt worden. Sollten die Dokumente jedoch bis zu diesem Zeitpunkt nicht eintreffen, werde dieser Punkt gestrichen. Der bisherige Ombudsmann, Adam Bodnar (parteilos,) war auch nach dem formalen Ende seiner Amtszeit im Amt. Am 15. Juli 2021 jedoch trat das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 15. April 2021 in Kraft, das eine Weiterführung der Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit für verfassungswidrig erklärte, weshalb diese Funktion vorübergehend unbesetzt ist.​

Quelle: Gazeta.pl, Warschau