Ab dem16. März 2022 können Pol*innen, die Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben, eine staatliche Beihilfe beantragen. Ein Sondergesetz über die Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge garantiert eine finanzielle Unterstützung von etwa 8,50 Euro pro Tag und Person für zwei Monate. Das Geld wird nachträglich überwiesen, beginnend mit dem Tag, an dem die Person Geflüchtete aufgenommen hat. Die Anträge sollen bei den Gemeinden eingereicht werden.