Der europäische Gerichtshof hat am 9. September 2020 in Luxemburg hat eine slowenische Klage abgewiesen. Konkret sollte die Nutzungs des Wein-Markennames "Teran" Kroatien entzogen werden. Slowenien hat für die Aufhebung einer Verordnung aus dem Jahr 2017 geklagt - die EU Kommission hatte Kroatien 2017 eine Ausnahme gewährt, mit der Weinsorten aus dem kroatischen Istrien den Namen „Teran“ verwenden dürfen. In Slowenien herrscht Enttäuschung, in der Politik werden die Schuldigen auf beiden Seiten gesucht. Slowenien hat jetzt für zusätzliche Einwände eine zweimonatige Frist erhalten.