Slowenien führt Recht auf Nichterreichbarkeit im Arbeitsgesetz ein

16.11.2024

Die slowenische Regierung hat beschlossen, das Recht auf Nichterreichbarkeit in das Arbeitsbeziehungsgesetz aufzunehmen, weil festgestellt wurde, dass Arbeitgeber*innen häufig dagegen verstoßen würden. Das Recht auf Nichterreichbarkeit besagt, dass Arbeitnehmer*innen in ihrer Freizeit, also nach der Arbeitszeit, am Wochenende, im Urlaub oder während einer anderen gerechtfertigten Abwesenheit von ihren Arbeitgeber*innen nicht kontaktiert werden dürfen. Die Unternehmen hatten daher bis zu dieser Woche Zeit, Maßnahmen zu ergreifen, um den Arbeitnehmer*innen dieses Recht zu gewähren. Die slowenische Handwerks- und Handelskammer unterstützt das Recht auf Nichterreichbarkeit, kritisiert jedoch die Maßnahme der Regierung. Diese sei nicht konkret genug formuliert und bürde den Unternehmen neue bürokratische und finanzielle Belastungen auf.

Quelle: Dnevnik.si, Ljubljana