Nach zwei Jahren intensiver Verhandlungen hat Slowenien eine Lohnreform im öffentlichen Sektor abgeschlossen. Die Besoldungsgruppen erfahren ebenfalls eine Änderung. Das Grundgehalt in der ersten Besoldungsgruppe wird auf den Mindestlohn im Jahr 2024 festgesetzt, das heißt auf 1.253,90 Euro brutto. Die Auszahlung der Gehaltserhöhungen erfolgt in sechs Raten, beginnend mit der ersten Rate zum 1. Jänner 2025 und endend mit der letzten Rate zum 1. Jänner 2028. In den ersten drei Raten werden jeweils zwölf Prozent der geplanten Erhöhung ausgezahlt, in den nächsten beiden Raten jeweils 15 Prozent und in der letzten Rate der Restbetrag. Die Reform der Gehaltserhöhung führt zu zusätzlichen Belastungen des Staatshaushalts in Höhe von 1,4 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren.