Slowenien: Zurückweisungen von MigrantInnen sind illegal

25.1.2020

Das bisherige Zurückweisungsverfahren von MigrantInnen nach Kroatien ist verfassungswidrig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof der Republik Slowenien entschieden. Es verstößt auch gegen das Europäische Gemeinschaftsrecht. Der slowenische Staat müsste vor jeglichen Zurückweisungen an die kroatische Polizei zuerst entsprechende Gerichtsentscheidungen einreichen. Laut der geltenden Vereinbarung mit Kroatien werden MigrantInnen sofort abgeschoben. Damit wird sowohl ihr Recht auf Asyl als auch ihr Widerspruchsrecht verletzt. Nach inoffiziellen Informationen wird das Innenministerium der Republik Slowenien die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs anfechten.

Quelle: Dnevnik, Ljubljana