Vertreter*innen der bis Dezember 2022 in der Slowakei
regierenden Koalition haben sich am vergangenen Wochenende darauf
geeinigt, dass am 30. September 2023 vorgezogene Neuwahlen stattfinden
sollen. Für die Durchführung der Wahl ist eine Mehrheit von 90
Abgeordneten im Parlament erforderlich, um zunächst eine Verfassungsänderung
zur Verkürzung der Wahlperiode zu
beschließen. Dem vorübergehenden Premier Eduard Heger (OĽaNO
– Gewöhnliche Menschen und unabhängige Persönlichkeiten) zufolge gibt
es für den Vorschlag im Parlament ausreichend Unterstützung. Die Abstimmung
über die erforderliche Verfassungsänderung soll am 25. Jänner
2023 stattfinden. Die Mehrheit der Opposition fordert wiederum, dass die
vorgezogene Wahl bis spätestens Ende Juni vonstattengehen soll. Bei der am
21. Jänner abgehaltenen Volksabstimmung über die mögliche Kürzung der
Legislaturperiode konnten sich Bürger*innen dazu äußern, ob sie mit
der Verkürzung der Legislaturperiode durch eine Volksabstimmung oder einen
Beschluss des Nationalrates einverstanden sind. Der staatlichen
Wahlkommission zufolge nahmen daran 27,25 Prozent der Stimmberechtigten teil.
Somit ist das Referendum ungültig. Denn laut der slowakischen Verfassung sind
Volksbefragungen nur gültig, wenn mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten
teilnimmt und die Entscheidung von einer einfachen Mehrheit getroffen
wird. Von den Abstimmenden äußerten sich 97,51 Prozent für die mögliche
Verkürzung der Legislaturperiode.