Rechtskräftiger Freispruch für ehemalige Mitarbeiter*innen und verstorbenen Zagreber Bürgermeister

8.2.2022

​Obwohl sich am 28. Februar 2022 der erste Todestag des ehemaligen Zagreber Bürgermeisters Milan Bandić jährt, wird seine zwanzigjährige Amtszeit noch immer vor den Gerichten verhandelt. Rund dreieinhalb Jahre nach dem Freispruch in erster Instanz bestätigte auch der kroatische Oberste Gerichtshof am 7. Februar 2022 das Urteil gegen Bandić, den ehemaligen Amtsleiter für Bildung Ivica Lovrić (365RIS – Arbeits- und Solidaritätspartei) und die ehemalige Direktorin der Zagreber Märkte, Zdenka Palac. Der Freispruch ist somit rechtskräftig. Alle waren angeklagt, einer erzkonservativen Vereinigung wiederrechtlich mit städtischen Mitteln bei der Organisation eines Referendums geholfen zu haben. Der Oberste Gerichtshof folgt mit der Begründung dem Zagreber Landesgericht, wonach diese finanziellen Hilfen im Einklang mit den Befugnissen des Bürgermeisters geleistet wurden. Nun bleibt noch der große Korruptionsprozess "Agram", in dem neben Bandić zahlreiche andere hochrangige Funktionär*innen und Unternehmer*innen angeklagt wurden. Nach rund acht Jahren seit Beginn der Ermittlungen befindet sich die Hauptverhandlung derzeit in der Endphase. ​

Quelle: Večernji list, Zagreb