Pauschalbesteuerung von UnternehmerInnen neu geregelt

26.8.2017

​Die Regierung Serbiens hat am 25. August 2017 Änderungen für die Pauschalbesteuerung von UnternehmerInnen verabschiedet. Die sogenannte "Fünfte Gruppe" von UnternehmerInnen, die sich zu einer Pauschalierung entschlossen hatten, war bis jetzt nicht steuerpflichtig. Dazu gehören ÄrztInnen, TierärztInnen, ÜbersetzerInnen und IngenieurInnen. Mit dem neuen Akt wurden die Kriterien für die Höhe der Pauschalsteuer definiert, was zu einer höheren Rechtssicherheit, einer besseren Planbarkeit der Geschäftstätigkeit, aber auch zu einer einfacheren Steuerbegleichung führen werde, hieß es in der Mitteilung der serbischen Regierung.

Quelle: Politika, Belgrad