Pandemie-Versammlungsverbot in Polen war rechtswidrig

5.7.2021

​Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Juli 2021 entschieden, dass das Pandemie-Versammlungsverbot vom 9. Oktober 2020 keine ausreichende Rechtsgrundlage hatte. Das Gesetz zur Vermeidung und Bekämpfung von Infektionen und Infektionskrankheiten bietet keine Grundlage für derartige Freiheitsbeschränkungen. Auf dieses Gesetz bezog sich die polnische Regierung in ihren späteren Verordnungen. Das Büro des Ombudsmannes hat betont, dass dies die erste derartige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Versammlungsverbot sei.

Quelle: Rmf24.pl, Krakau