Neues Regionalabkommen zu Personenverkehrsfreiheit

12.2.2021

​Bosnien-Herzegowina wird sich dem "Regionalen Abkommen über Personenverkehrsfreiheit und Aufenthalt" zwischen Albanien, dem Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien anschließen.  Das Abkommen tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft treten und betrifft die Einreise mit biometrischem Personalausweis, der eine Mindestgültigkeitsdauer von drei Monaten hat. Bosnien-Herzegowina hat mit den meisten der Länder bereits bilaterale Abkommen über den Grenzübertritt. Die große Neuheit wird die Möglichkeit sein, ​​in den ​Kosovo einzureisen. Derzeit ist für bosnisch-herzegowinische BürgerInnen nur eine Einreise mit Visum möglich, so wie auch umgekehrt. Es ist nicht bekannt, ob ein solcher Schritt auch die Anerkennung des Kosovos seitens Bosnien-Herzegowinas bedeuten könnte.

Quelle: Nezavisne novine, Banja Luka