Neue Regeln für das Abstellen von E-Scootern in Berlin

21.7.2022

Die Verkehrsverwaltung in Berlin wird die Regeln für die Anbieter*innen von E-Scootern zum 1. September verschärfen. Laut der Novelle des Berliner Straßengesetzes sollen die Verleiher*innen ausdrücklich dazu verpflichtet werden, dass Nutzer*innen die Fahrzeuge so abstellen, dass keine Dritten gefährdet, belästigt oder behindert werden. Beim Abstellen der E-Tretroller auf Gehsteigen müsse eine "Restgehwegbreite von mindestens 2,30 Meter" frei bleiben. Explizit verboten wird das Abstellen der Leihfahrzeuge vor Zugängen zur S- und U-Bahn sowie in den Haltestellen von Bus und Straßenbahn und in Kreuzungsbereichen. Radwege, Friedhöfe, Grünanlagen und Fußgänger*innenzonen werden ebenfalls als Bereiche aufgeführt, in denen das Abstellen nicht gestattet ist. Der Fußgänger*innen-Verband Fuss e. V. kritisiert die Änderung als "nicht durchsetzbar und damit wirkungslos". Das Abstellen von E-Scootern vor Haus- oder Bahnhofstüren sei ohnehin schon pauschal verboten. Die neuen Regeln seien vielfach zu kompliziert, um sie überhaupt anzuwenden. Ferner gebe es für Verstöße keine wirksamen Strafen.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin