Mögliche Verfassungsklage gegen tschechischen Staatspräsidenten

9.12.2021

Laut tschechischer Verfassung vereidigt die Präsidentin beziehungsweise der Präsident die Regierung, hat jedoch keine rechtlichen Befugnisse vorgeschlagenen Regierungsmitglieder abzulehnen. Der tschechische Staatspräsident Miloš Zeman (parteilos) mischte sich jedoch sowohl bei der aktuellen Regierung in Demission als auch bei der aktuell zu bildenden Regierung in die Minister*innenwahl ein. Aktuell will Zeman Jan Lipavský (Piratenpartei) nicht als Außenminister angeloben und empfahl diesem freiwillig auf das Amt zu verzichten, da seiner Meinung nach dessen Partei für eine Außenpolitik stehe, die nicht im Interesse des Landes sei. Der bereits angelobte Premierminister Petr Fiala (ODS - Bürgerdemokratische Partei) beharrt aber auf Lipavský als Außenminister und ließ Zeman wissen, dass ihm gar kein Veto zustünde und er nur die Angelobung der neuen Regierung verzögern würde. Sollte Zeman sich weiter weigern gewisse Kandidat*innen zu vereidigen, sei Fiala bereit, eine Verfassungsklage gegen den Präsidenten einzureichen.​

Quelle: Idnes.cz, Prag