Landeswahlleiterin und Parteien legen Einsprüche gegen Berlinwahl ein

28.10.2021

In einer Sonderausgabe des gesetzlichen Amtsblattes ist am Donnerstag das amtliche Endergebnis sowohl für die Abgeordnetenhauswahl als auch für die Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht worden. Damit begann die gesetzliche Frist von vier Wochen, in denen BürgerInnen, aber auch Parteien Einsprüche gegen die Abgeordnetenhauswahl und die Bezirksverordnetenversammlungen beim Berliner Verfassungsgerichtshof einlegen können. Die Landeswahlleiterin hatte ihren Einspruch für zwei Wahlkreise der Abgeordnetenhauswahl bereits vorab angekündigt.  Aber auch Parteien haben Einsprüche eingelegt, etwa die Satirepartei "Die Partei". Der ehemalige FDP-Abgeordnete Marcel Luthe (Freie Demokratische Partei), mittlerweile bei den "Freien Wählern", hat seinen Einspruch beim Gericht bereits eingereicht, obwohl die offizielle Einspruchsfrist noch nicht begonnen hatte.​​

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin