Mit nur vier Gegenstimmen verabschiedete das kroatische Parlament am 11. September 2020 das Gesetz zum Wiederaufbau für die vom Erbeben des 22. März betroffenen Gespanschaften Krapina – Zagorje sowie für Zagreb. Knapp sechs Monate nach dem Erdbeben wurde somit endlich die gesetzliche Grundlage für den Wiederaufbau geschaffen. Die Kosten werden zu 60 Prozent vom kroatischen Staat, zu 20 Prozent von der jeweiligen Gespanschaft und zu 20 Prozent von der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer der beschädigten Immobilie getragen. Schätzungen zufolge beträgt der Schaden über 13 Milliarden Euro.
Quelle: Večernji list, Zagreb