Das Kroatische Verfassungsgericht wies gestern, am 14. September 2020, den Großteil der Verfassungsbeschwerden gegen die vom Nationalen Krisenstab beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ab. Beschwerden wurden unter anderem gegen Reisebeschränkungen und Arbeitsverbote für bestimmte Bereiche eingereicht. Dem Verfassungsgericht zufolge waren jedoch alle Maßnahmen auf die Eindämmung des Virus gerichtet. Einzig der Verfassungsbeschwerde gegen das Arbeitsverbot an Sonntagen wurde stattgeben. Diese eine positive Entscheidung hat jedoch Symbolkraft, da das Verbot kurz nach dessen Einführung nun aufgehoben wurde.
Quelle: Jutarnji list, Zagreb