Am 1. Jänner 2023 wird Kroatien der Eurozone
beitreten. Obwohl das gesamte Vermögen der kroatischen Bürger*innen und
Unternehmen zum Wechselkurs von 1 Euro zu 7,53450 kroatischen Kuna umgewandelt
wird, wurde nun eine Ausnahme bekannt. Kroatische Unternehmen müssen bis Ende
2025 ihr Grundkapital in Euro umwandeln, aber müssen eine notarielle Gebühr von
rund 332 Euro für GmbHs bezahlen. Verschiedene Unternehmensverbände erklärten,
dass dies eine Sondersteuer sein würde, wogegen man heftigen Wiederstand
ankündigte. Auch Wirtschaftsexpert*innen erklärten, dass es nicht
nachvollziehbar sei, warum beim Beitritt zur Eurozone dieser Bereich nicht
automatisch geregelt wird. Die kroatische Regierung wurde deswegen aufgefordert,
die Umwandlung des Grundkapitals kostenlos zu ermöglichen.