Die Stadt Krakau plant, den ersten Abschnitt der U-Straßenbahn bis 2033 in Betrieb zu nehmen. Der Auftragnehmer sammelt derzeit die Unterlagen, die für die Umweltverträglichkeitsprüfung der ersten Phase der Krakauer U-Straßenbahn erforderlich sind. Nach den Empfehlungen des Amtes für Denkmalschutz von Kleinpolen soll auf dem Krakauer Hauptmarkt keine Haltestelle eingerichtet werden, da dies nach Ansicht der Behörde noch mehr Menschen in das Zentrum drängen würde. Der vom Denkmalamt empfohlene Standort für die nächstgelegene Haltestelle liegt etwa zehn Gehminuten vom Hauptmarkt entfernt. Die Stadt Krakau kann diese Argumentation nicht nachvollziehen, denn es sei nicht mehr möglich, den Straßenbahnverkehr in Krakau innerhalb des ersten Rings zu erhöhen, und die Idee hinter den unterirdischen Straßenbahnen sei, die Menschen dazu zu bringen, ihr Auto stehen zu lassen. Als Exempel wurde in der Diskussion die Wiener U-Bahn-Station am Stephansplatz angeführt.