Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Februar 2022 Klagen von Ungarn und Polen abgewiesen und damit den Weg für die Anwendung des sogenannten Rechtsstaatsmechanismus freigemacht. Polen klagte, ähnlich wie Ungarn, im März 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof die Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit ein. Laut der Verordnung darf die EU Ländern, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, Gelder kürzen. Der Europäische Gerichtshof hat nun den Rechtsmechanismus für rechtens erklärt. Das Urteil gibt den EU-Institutionen die Möglichkeit, EU-Mittel zu blockieren, die in den kommenden Jahren an Polen ausgezahlt werden sollen. Die Kürzung der Mittel könnte im Sommer oder Frühherbst 2022 erfolgen.