Der Berliner Senat hat sich nicht klar für oder gegen den Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne positioniert. Der Senat unterstützt einerseits, in der von ihm beschlossenen offiziellen Stellungnahme, grundsätzlich das Anliegen der InitiatorInnen, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen zu erhöhen. Aktuell würde das in Berlin durch Ankäufe und den Neubau von Wohnungen durch städtische Gesellschaften sowie die Förderung des sozialen Wohnbaus und von Genossenschaften umgesetzt. Anderseits seien zur Umsetzung der Ziele des Volksentscheids rund 226.000 Wohnungen aus Privat- in öffentliches Eigentum zu überführen, was nur durch ein politisch und juristisch umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz erreicht werden könnte.