Gesetzeslücke ermöglicht Berliner Senator*innen sofortige Rückkehr in Privatwirtschaft

4.1.2022

​Treten führende Politiker*innen kurz nach Ende ihrer Amtszeit einen hohen Posten in der Privatwirtschaft an, hinterlässt das oft einen Beigeschmack. Auf Bundesebene gilt daher seit 2015 ein Karenzzeit-Gesetz, das den direkten Wechsel unterbindet. Liegen ein politisches Amt und die neue Tätigkeit zeitlich zu nah beieinander, könnten Regierungsmitglieder politische Entscheidungen bewusst zugunsten ihres künftigen arbeitgebenden Unternehmens beeinflussen, so die Begründung. Auch in vielen Bundesländern gilt seitdem eine Abkühlphase von bis zu 18 Monaten, nicht jedoch in Berlin. Dabei hatte der Berliner Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Juni 2021 beschlossen. Nach der ersten Lesung im Abgeordnetenhaus blieb das Vorhaben jedoch kurz vor Ende der Wahlperiode im Haushaltsausschuss unbehandelt liegen. Gescheitert sei die Regelung an der Konstruktion des Gesetzes. Denn gleichzeitig mit der Karenzzeit sollten mit dem Entwurf weitere Punkte wie die Rückkehr von Staatssekretär*innen auf ihre frühere Position in den öffentlichen Dienst geregelt werden. Nachdem letzteres Vorhaben in der Berichterstattung auf viel Kritik gestoßen war, habe insbesondere die SPD-Fraktion den gemeinsamen Gesetzesentwurf nicht beschließen wollen. Die beiden Themen nachträglich zu trennen, sei hingegen aufgrund der Bestimmungen des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr möglich gewesen. Die Gesetzeslücke blieb bestehen.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin