Freifahrt für AutofahrerInnen im Krakauer Ballungsraum

1.3.2018

​An Tagen mit sehr hoher Luftverschmutzung dürfen AutofahrerInnen ihren Führerschein als Freifahrt-Ticket in Zügen innerhalb der Stadt Krakau und dem angrenzenden Umland nutzen. Die neue Regelung kommt zum Tragen, wenn die Feinstaubgrenzwerte von 140 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter überschritten werden. Im Rahmen dieses Pilotprojektes überprüft das Marschallamt Kleinpolen, ob AutofahrerInnen aufgrund hoher Luftverschmutzung auf die Benutzung ihrer Autos verzichten sollten. Die Regelung trat am 1. März 2018 in Kraft. Ihre Wirksamkeit wird nach einer Testphase überprüft.​

Quelle: Dziennik Polski, Krakau