Die Umsetzung des Beschlusses des Zagreber Gemeinderates über die schrittweise Aufhebung des städtischen Betreuungsgeldes wird vorerst ausgesetzt, entschied der Kroatische Verwaltungsgerichthof am 12. Dezember 2022. Nachdem die Stadt im September 2022 entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für die Bezieher*innen präsentiert hatte und mit dem Zustellen von Bescheiden über die Einstellung begann, reichten die Betroffenen beim Gericht rund 80 Einzelbeschwerden ein. Bis zur endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Beschlusses darf die Stadt keine Bescheide mehr an die Betreuungsgeld-Empfänger*innen übermitteln, heißt es im neuen Urteil. Das Gericht betonte jedoch, dass sich das künftige Urteil über die Rechtmäßigkeit der geplanten Einstellung nicht nach dieser Entscheidung richten wird. Das Verfahren sei sehr komplex, und die endgültige Entscheidung soll bis Ende Februar oder Anfang März 2023 getroffen werden. Diesbezüglich erklärte die Stadt Zagreb, dass die Aussetzung des geänderten Beschlusses zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentliche Änderung für sie darstelle, da die Umsetzung erst Ende März 2023 beginnen soll. Im Juli 2022 hat der Kroatische Verwaltungsgerichtshof die geplante Einstellung des Betreuungsgeldes für arbeitslose Eltern mit mehr als drei Kindern aufgehoben. Das neue Modell sieht eine schrittweise Reduzierung der Hilfsleistungen ab Ende März 2023 vor. Zudem kann das Betreuungsgeld demnach ab Ende September 2023 statt bis zum 15. Lebensjahr nur bis zum 7. Lebensjahr des Kindes bezogen werden.