Deutschland weist Mitarbeiter der russischen Botschaft aus

8.2.2021

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat am 8. Februar 2021 einen Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin zur "Persona non grata" erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die Bundesregierung auf die Entscheidung Russlands vom 5. Februar 2021, mehrere EU-Diplomaten, darunter einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau sowie Diplomaten aus Polen und Schweden, auszuweisen. Diese Entscheidung war laut Deutschland in keiner Weise gerechtfertigt. Der betroffene deutsche Diplomat war allein seiner vorgesehenen Aufgabe, sich mit rechtmäßigen Mitteln über die Entwicklung vor Ort zu informieren, nachgekommen. Dem deutschen Diplomaten wurde vorgeworfen, an illegalen Protesten für die Freilassung des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny teilgenommen zu haben. Auch Polen und Schweden wiesen am Montag russische BotschaftsmitarbeiterInnen aus. Seit der Vergiftung Nawalnys mit dem chemischen Kampfstoff "Nowitschok" und seiner Behandlung in Deutschland ist das deutsch-russische Verhältnis schw​er belastet.

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin