Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland hat
am 8. Februar 2021 einen Mitarbeiter der Russischen Botschaft in Berlin zur
"Persona non grata" erklärt. Mit diesem Schritt reagiert die
Bundesregierung auf die Entscheidung Russlands vom 5. Februar 2021, mehrere
EU-Diplomaten, darunter einen Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Moskau sowie Diplomaten aus Polen und Schweden, auszuweisen. Diese Entscheidung war
laut Deutschland in keiner Weise gerechtfertigt. Der betroffene deutsche
Diplomat war allein seiner vorgesehenen Aufgabe, sich mit rechtmäßigen Mitteln
über die Entwicklung vor Ort zu informieren, nachgekommen. Dem deutschen
Diplomaten wurde vorgeworfen, an illegalen Protesten für die Freilassung
des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny teilgenommen zu haben. Auch
Polen und Schweden wiesen am Montag russische BotschaftsmitarbeiterInnen aus.
Seit der Vergiftung Nawalnys mit dem chemischen Kampfstoff "Nowitschok" und seiner Behandlung in Deutschland ist das deutsch-russische Verhältnis schwer belastet.