Berlin richtet "offenen Vollzug" für Sicherungsverwahrte ein

6.2.2021

​Nun hat Berlin als erstes deutsches Bundesland einen "offenen Vollzug" für Sicherungsverwahrte (bis zu acht sorgfältig ausgewählte Personen) in der Justizvollzuganstalt Tegel eingerichtet. Beim offenen Vollzug werden im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen etwaige Entweichungen getroffen. Zuvor hatte es heftige Proteste unter den AnrainerInnen gegen den geplanten offenen Vollzug gegen. Tausende Menschen unterzeichneten eine entsprechende Petition, die CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) stimmte zusammen mit der AfD (Alternative für Deutschland) in der Bezirksverordnetenversammlung von Reinickendorf gegen das Projekt. Die Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel im deutschen Strafrecht. Sie soll dazu dienen, die Allgemeinheit vor gefährlichen StraftäterInnen, auch nach Beendigung derer Haftstrafe, zu schützen. Meist handelt es sich hierbei um SexualstraftäterInnen oder MehrfachtäterInnen von besonders schweren Straftaten.​


Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin