Deutsche Umwelthilfe deckt Verstöße gegen Mehrwegangebotspflicht auf

9.2.2023

Seit Jänner 2023 sind in Deutschland Caterer, Lieferdienste und Restaurants gesetzlich dazu verpflichtet, Kund*innen Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte in der Zeit vom 11. bis zum 20. Jänner 2023 Testbesuche in 35 Filialen von 16 großen Anbieter*innen von Take-away-Speisen in Berlin, München und Köln durch. Bei diesen Testbesuchen kontrollierten Tester*innen der DUH das verpflichtende Angebot von Mehrwegbehältern und stellten hierbei in mehr als jedem dritten Fall Verstöße fest. Das Gesetz sieht neben der Angebotspflicht auch die Informationspflicht der Kund*innen über das Mehrwegsystem vor. Auch hier wurden eklatante Mängel festgestellt. Gegen sämtliche betroffene Unternehmen hat die DUH nun juristische Verfahren eingeleitet, um eine Wiederholung der festgestellten Verstöße zu unterbinden.

Quelle: rbb (Newsportal vom Rundfunk Berlin-Brandenburg), Berlin