Ab dem 29. August 2020 gelten in Krakau bis auf Widerruf verschärfte Beschränkungen wegen der hohen Zahl an CoViD-19-Infizierten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen von Hochzeiten und Kulturveranstaltungen wurde auf 100 Personen begrenzt. In Restaurants müssen nun vier statt wie bisher 2,5 Quadratmeter pro Gast vorhanden sein. Die verschärften Einschränkungen gelten auch für Fitnessstudios, -klubs und -zentren. Für jede Kundin beziehungsweise jeden Kunden sollen sieben Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen.