Bürgermeister könnte wieder zurück ins Gefängnis müssen

27.7.2017

Am 27. Juli 2017 ist ein neues Strafprozessgesetz in Kraft getreten, das potentiell große Auswirkungen auf die Zagreber Politik haben könnte. Das neue Gesetz hat u.a. bestimmt, dass in der Untersuchungsphase Kaution nur mehr dann gewährt wird, wenn Fluchtgefahr besteht. In allen anderen Fällen (z.B. Wiederholungsgefahr, Zeugenbeeinflussung, etc.) muss nun bedingungslose Untersuchungshaft verhängt werden. Der Gesetzgeber reagiert so auf Kritik, dass sich Verdächtigte in Korruptionsfällen mit Hilfe ihres Vermögens kurz nach Beginn der Untersuchungshaft auf Kaution freikaufen. Dies bezieht sich besonders auf den Fall des Zagreber Bürgermeisters Milan Bandić (Bandić Milan 365, Arbeits- und Solidaritätspartei), in dem alle Verdächtigten (so auch Bandić), die es sich leisten konnten, recht schnell wieder entlassen wurden, während diejenigen, die keine Kaution aufbringen konnten, weiter in U-Haft saßen. Die Gesetzesreform könnte auch bedeuteten, dass Bandić seine Untersuchungshaft wieder antreten muss. In den nächsten zwei Monaten muss der zuständige Richter im Fall "Agram", in dem noch immer keine Anklage erhoben wurde, entscheiden, ob die Bestimmungen des neuen Gesetzes hier greifen. Gerade im Fall Bandić besteht nach Ansicht des Gerichtes Wiederholungsgefahr und mögliche Zeugenbeeinflussung.

Quelle: Večernji list, Zagreb