Bosnien-Herzegowina: Kein Kompromiss zum neuen Wahlgesetz

23.2.2018

Die Gespräche zwischen den VertreterInnen der internationalen Gemeinschaft in Bosnien-Herzegowina und der parlamentarischen Parteien im Land zum Wahlgesetz führten zu keiner Lösung. Die Fragen die Wahl der unteren Kammer des föderalen Parlaments, die Kommunalwahlen in der Stadt Mostar, die Wahl der Präsidiumsmitglieder sowie die Durchführung der Beschlüsse des BH-Verfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bleiben somit offen. Die Diskussionen zur Änderung des Wahlgesetzes in Bosnien-Herzegowina hat die Europäische Union initiiert.

Quelle: Oslobođenje, Sarajevo