Die Baumrodungen im polnischen Urwald "Białowieża", der Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" ist, verstoßen gemäß der Aussage des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Yves Bot, vom 20. Februar 2018 gegen das europäische Naturschutzrecht. Laut seiner Expertise rechtfertigt die Ausbreitung des Borkenkäfers nicht die Abholzung des Urwaldes. Der EuGH ist an die Empfehlungen seiner Generalanwälte zwar nicht gebunden, folgt ihnen aber oft. Der polnische Umweltminister Henryk Kowalczyk (PiS – Recht und Gerechtigkeit) betonte, dass in Zukunft keine schweren Maschinen mehr im "Białowieża"-Urwald arbeiten werden. Die Fällung mit Motorsägen im Rahmen der Waldpflegearbeiten für die Sicherheit der Allgemeinheit schließt er aber nicht aus.