Die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete wurde bundesweit bereits im April 2024 beschlossen, um staatliche Leistungen vorrangig bargeldlos bereitzustellen. Mit der Einführung soll unter anderem verhindert werden, dass Migrant*innen Geld an Schlepper oder Familie und Freund*innen im Ausland überweisen. Während das Bargeldlimit den Ländern überlassen wurde, haben Bayern und Thüringen die Karte bereits flächendeckend eingeführt, meist mit einem monatlichen Limit von 50 Euro. Die Berliner Regierungskoalition bestehend aus der CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands) und der SPD (Sozialdemokratischen Partei Deutschlands) hat sich nach längeren Diskussionen ebenfalls auf die Einführung einer Bezahlkarte mit einer Bargeldobergrenze von 50 Euro pro Monat geeinigt, die jedoch nur für die ersten sechs Monate gilt und anschließend automatisch entfällt. Nach Einführung wird das Modell innerhalb eines halben Jahres überprüft, insbesondere in Bezug auf die Bargeldbeschränkung und mögliche rechtliche Entwicklungen. Die Bezahlkarte, die im gesamten Bundesgebiet ohne Einschränkungen nutzbar sein soll, wird an Geflüchtete im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) ausgegeben. Diese erhalten in den Aufnahmeeinrichtungen eine Komplettversorgung mit Essen. Die Lösung sei laut Integrationssenatorin Kiziltepe (SPD) sowohl rechtssicher als auch menschenwürdig, wobei die temporäre Bargeldbeschränkung die Grundrechte der Betroffenen nicht dauerhaft einschränken solle.