Als erstes Bundesland in Deutschland will Berlin den Anteil der MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst auf 35 Prozent anheben. Die angestrebten 35 Prozent entsprechen dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der Hauptstadt. Aktuell haben 12 Prozent der MitarbeiterInnen in den Berliner Landesbehörden und -betrieben einen Migrationshintergrund. Die Quote von 35 Prozent soll nun in das Partizipations- und Integrationsgesetz einfließen, das novelliert werden soll. Ein entsprechender Gesetzesentwurf aus der Senatsverwaltung für Integration stößt nun gleichermaßen auf Empörung und Zustimmung. Der Gesetzesentwurf soll noch in dieser Legislaturperiode ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Sollte das Gesetz tatsächlich kommen, würde die Quote auch für Landesbetriebe sowie für Gerichte und Staatsanwaltschaften gelten.