Dr. László Székely, der ungarische Beauftragte für Grundrechte, erklärte in einem Bericht den Umstand für besorgniserregend, dass in Budapest nicht die nötige Anzahl an öffentlichen Toiletten zur Verfügung steht. In sieben der 23 Bezirke gäbe es überhaupt keine WC-Anlagen. Trotz des Mangels an öffentlichen Toiletten wird öffentliches Urinieren streng bestraft. 2015 wurde in 38 Fällen wegen Verstoßes gegen die öffentliche Sauberkeit Anzeige erstattet. Es wurden Strafen in Höhe von 880.000 HUF (2.834 EUR) verhängt. Diese Umstände würden die Menschenwürde und die Rechtssicherheit verletzen, so der Bericht. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam auch die Zivilgruppe "Die Stadt gehört jedem" im November 2016, als sie vor dem Budapester Rathaus für die Errichtung von mehr WC-Anlagen demonstrierte. Das Büro des Grundrechte-Beauftragten ersuchte den Magistrat der Stadt Budapest und die Budapester Kanalisationswerke (FCSM) um Information über die Situation. Laut FCSM seien zurzeit stadtweit 51 WC-Anlagen in Betrieb. Die Stadt erklärte, dass ihr die genaue Anzahl der öffentlichen Toiletten nicht bekannt sei, da diese zum Teil von Bezirksverwaltungen oder Privatunternehmen betrieben würden. Es ist nicht geregelt, wer für den Betrieb von WC-Anlagen zuständig ist, stellte nun der Bericht fest. Für eine Überprüfung der Regelung wandte sich der Grundrechte-Beauftragte an das Innenministerium.