"Wellenbrecher-Lockdown" wird im November auch in Berlin umgesetzt

29.10.2020

Der Berliner Senat einigte sich auf einer Sondersitzung am 29. Oktober 2020 auf eine weitestgehende Übernahme der Beschlüsse des Corona-Gipfels der Bundesländer vom Vortag. Ziel ist es, die Sieben-Tage-Inzidenz deutschlandweit von 93,6 auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen zu drücken - in Berlin liegt sie aktuell bei 155,6. Ab 2. November 2020 sind somit Restaurants, Bars sowie Kneipen geschlossen, ausgenommen Gassenverkauf. Die generelle Sperrstunde wird aufgehoben, das Alkoholverkaufsverbot von 23 bis 6 Uhr bleibt bestehen. Ebenfalls geschlossen werden Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen. Geöffnet bleiben Bibliotheken, Archive, Musik- und Volkshochschulen. Auch Schulen und Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Zoos und Tierparks sind von den Schließungen von Freizeiteinrichtungen ausgenommen. Auch Einzelhandelsgeschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien gilt eine Obergrenze von 100 TeilnehmerInnen und 50 Personen in Innenräumen. Demonstrationen dürfen unter Auflagen auch mit mehr TeilnehmerInnen stattfinden. Weihnachts- und Jahrmärkte dürfen im November nicht öffnen.​

Quelle: Der Tagesspiegel, Berlin