Das bulgarische
Parlament stimmte am 28. Oktober 2020 über die Kriminalisierung illegaler
Personenbeförderung ab. Nunmehr drohen Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf
Jahren bei Ausübung eines öffentlichen Personentransports ohne Genehmigung,
Registrierung oder Lizenz. Bei Vergehen dieser Art soll das Fahrzeug vom Staat
eingezogen werden, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört. Wenn die illegale
Personenbeförderung von zwei oder mehr Personen vorgenommen wurde und zwischen
ihnen eine Übereinkunft getroffen beziehungsweise falsche Dokumente benutzt
wurden, können Freiheitsstrafen zwischen fünf und zehn Jahren und Bußgelder
zwischen 2.500 und 7.500 Euro verhängt werden. In solchen Fällen kann das
Gericht auch bis zu 50 Prozent des Eigentums der Schuldigen einziehen. Während
der Debatten im Parlament sprachen sich die Abgeordneten der "Bulgarischen
Sozialistischen Partei" (BSP) gegen die Novellen aus, weil damit jede
Art einer Mitfahrgelegenheit als kriminelle Tat eingestuft werden könnte. Laut
der regierenden Partei "Bürger für eine europäische Entwicklung
Bulgariens" (GERB) werde die Mitfahrgelegenheit allerdings nicht als
kriminell eingestuft, da daraus keine finanziellen Vorteile entstehen.