Wahlwiederholung – mehr als 17.000 Berliner*innen haben schon gewählt

5.1.2023

Am 12. Februar 2023 wird die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt. Bereits seit dem 2. Jänner 2023 können alle Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen und in einer von drei Briefwahlstellen im Bezirk ihre Stimme vor Ort abgeben. Insgesamt sollen schon über 17.000 Berliner*innen ihre Stimme abgegeben haben. Wie das Abgeordnetenhaus nach dem 12. Februar 2023 zusammengesetzt sein wird, entscheiden also die 2.442.049 Berliner*innen, die zum Urnengang aufgerufen sind. Das sind 53.338 weniger als bei der Wahl 2016 und 5.551 weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September 2021. Die genaue Zahl bei der Wahlwiederholung 2023 ergibt sich aus dem Einwohnerregister, aus dem das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Wählerverzeichnisse erstellt.​ Bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen gibt es insgesamt 2.738.586 Wahlberechtigte. Neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen dabei nämlich auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben.​ Was jedoch seit dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs bereits feststeht: Die Wahlwiederholung erzeugt keine neue Legislaturperiode. Es bleibt die 19. Wahlperiode, mit der Folge, dass die nächste​ reguläre Berlin-Wahl im Herbst 2026 stattfinden wird.​ ​

Quelle: Berliner Zeitung, Berlin