Am 12. Februar 2023 wird die Wahl zum Berliner
Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt. Bereits
seit dem 2. Jänner 2023 können alle Wahlberechtigten die Briefwahl beantragen
und in einer von drei Briefwahlstellen im Bezirk ihre Stimme vor Ort abgeben.
Insgesamt sollen schon über 17.000 Berliner*innen ihre Stimme abgegeben haben.
Wie das Abgeordnetenhaus nach dem 12. Februar 2023 zusammengesetzt sein wird, entscheiden
also die 2.442.049 Berliner*innen, die zum Urnengang
aufgerufen sind. Das sind 53.338 weniger als bei der Wahl 2016 und 5.551
weniger als bei der für ungültig erklärten Wahl vom 26. September
2021. Die genaue Zahl bei der Wahlwiederholung 2023 ergibt sich aus dem
Einwohnerregister, aus dem das Landesamt für Bürger- und
Ordnungsangelegenheiten die Wählerverzeichnisse erstellt. Bei den Wahlen
zu den Bezirksverordnetenversammlungen gibt es insgesamt 2.738.586
Wahlberechtigte. Neben den Wahlberechtigten für das Abgeordnetenhaus dürfen
dabei nämlich auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende
ausländische Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ab 16 Jahren ihre Stimme
abgeben. Was jedoch seit dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs
bereits feststeht: Die Wahlwiederholung erzeugt keine neue Legislaturperiode.
Es bleibt die 19. Wahlperiode, mit der Folge, dass die nächste reguläre
Berlin-Wahl im Herbst 2026 stattfinden wird.