Verwaltungsgerichtshof bekräftigt Urteil gegen Stadt Prag

28.4.2021

Der tschechische Verwaltungsgerichtshof hat damit das Urteil, dem zufolge die Stadt Prag eine Geldstrafe zu begleichen hat, bekräftigt. Prag war zu einer Geldbuße in Höhe von 425.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, verurteilt worden. So war die neue Trojský-Brücke ohne einen vorherigen Tender errichtet worden. Ferner habe die Brücke nicht den Bauplänen entsprochen, was den Preis der ursprünglich veranschlagten 19 Millionen Euro auf nahezu 58 Millionen Euro erhöht habe. Prag hatte diesbezüglich Einspruch gegen das Urteil erhoben und die Bauträgerin, die Firma "Metrostav", die für die Fertigstellung der Brücke zuständig gewesen war, beschuldigt, sich nicht an den vereinbarten Bauplan gehalten zu haben. Dieser Einspruch wurde jedoch vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Die auferlegte Geldstrafe sei rechtens gewesen und das Urteil somit rechtskräftig.

Quelle: Pražskýpatriot.cz, Prag