Der tschechische Verwaltungsgerichtshof hat damit das
Urteil, dem zufolge die Stadt Prag eine Geldstrafe zu begleichen hat, bekräftigt. Prag
war zu einer Geldbuße in Höhe von 425.000 Euro wegen Verstoßes gegen die
Verpflichtung, eine Ausschreibung zu veröffentlichen, verurteilt worden. So war
die neue Trojský-Brücke ohne einen vorherigen Tender errichtet worden. Ferner habe
die Brücke nicht den Bauplänen entsprochen, was den Preis der ursprünglich
veranschlagten 19 Millionen Euro auf nahezu 58 Millionen Euro erhöht habe.
Prag hatte diesbezüglich Einspruch gegen das Urteil erhoben und die Bauträgerin,
die Firma "Metrostav", die für die Fertigstellung der Brücke
zuständig gewesen war, beschuldigt, sich nicht an den vereinbarten Bauplan
gehalten zu haben. Dieser Einspruch wurde jedoch vom Verwaltungsgericht
abgelehnt. Die auferlegte Geldstrafe sei rechtens gewesen und das Urteil somit
rechtskräftig.