Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen dem Hochschulgesetz

26.4.2017

​Wegen des neuen ungarischen Hochschulgesetzes, das in erster Linie die "Central European University" (CEU) betrifft, leitet die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest ein. Das Gesetz schränke eine der Grundfreiheiten, den freien Dienstleistungsverkehr, ein. Am 26. April 2017 wurde bekanntgegeben, dass die Europäische Kommission ein Mahnschreiben an die ungarische Regierung schicken wird, das als "erster Schritt" eines Vertragsverletzungsverfahrens gilt. Die ungarische Regierung bekommt statt den üblichen zwei Monaten nur einen Monat Zeit, um auf die Punkte des Mahnschreibens zu reagieren. Anhand der Antwort Ungarns wird die EU-Kommission entscheiden, ob das Gesetz geändert werden muss. Falls ja, wird die ungarische Regierung eine Frist von zwei Monaten bekommen, um die von der Europäischen Union vorgeschriebenen Änderungen durchzuführen.

Quelle: Index.hu, Budapest